Praxis:
Ich betreibe hauptberuflich eine reine Fahrpraxis mit dem Schwerpunkt Landwirtschaftliche Nutztiere und Pferde. Aber auch andere Tiere wie Hunde, Katzen oder bspw. Heimtiere sind bei mir willkommen.
In der Therapie ist mein Schwerpunkt die Homöopathie, ergänzend, teilweise auch alternativ werden von mir Akupunktur, Bachblüten, Heilkräuter und -pilze sowie ätherische Öle als auch Bioresonanz, Taping und Blutegel eingesetzt. Näheres dazu unter dem Menüpunkt Therapien. Die Einsatzgebiete der verschiedenen Therapieformen sind z.T. durch das Tierarzneimittelgesetz eingeschränkt.
Für Landwirte: Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich Milchvieh, Mastbullen, Sauen/ Mastschweine und Schafe, durch eigene Geflügelhaltung und durch mein Studium der Agrarwirtschaft bin ich in der Lage, Ihnen bei meinen Besuchen eine umfassende Bestandsberatung Ihres Betriebes anzubieten, Ihnen Hilfestellung zu leisten beim Erkennen und Beheben von Bestandsproblemen und einen individuellen Behandlungsplan mit Homöopathie und anderen naturheilkundlichen Möglichkeiten zu erstellen für Probleme in der Gesamtherde sowie beim Einzeltier.
Für Pferdehalter: Als Reiterin und langjährige Halterin mehrerer Pferde und durch den Schwerpunkt Tierhaltung/ Pferdemanagement in meinem Agrarstudiengang kann ich Ihnen Hilfestellung zu sämtlichen Fragen rund ums Pferd bieten. Neben der Behandlung von Erkrankungen beinhaltet ein erfolgversprechender Therapieplan auch immer eine umfassende Beratung zu möglicher Vorbeugung von Erkrankungen sowie Beratungen zu Fütterung, Training/ Arbeit und Haltung. Pferdehaltende Betriebe können ebenso in Fragen der Bestandsführung wie bspw. Weidemanagement oder Gesundheitsfragen wie z.B. Strategische Entwurmung von Gesamtbestand oder Einzeltieren Beratungen erhalten.
Die naturheilkundliche Behandlung kann u. U. auch parallel zu einer schulmedizinischen Behandlung durch den Tierarzt erfolgen. Dies gilt es, im Einzelfall zu prüfen. Die Zusammenarbeit mit dem betreuenden Tierarzt ist mir wichtig. Dies gilt v.a. dann, wenn ich die Grenzen der von mir eingesetzten Verfahren im jeweiligen Krankheitsfall erkenne.
Für landwirtschaftliche und Pferde haltende Betriebe: Im Rahmen meiner Leistungen ist es auch möglich, für Ihren Betrieb eine individuelle Betriebsschulung von Ihnen persönlich und Ihren Mitarbeitern durchzuführen, damit Sie alle selbst sicherer werden im Erkennen von Krankheiten und ihren Symptomen sowie der Ersthilfe mit homöopathischen Mitteln.
Des weiteren biete ich für interessierte Gruppen Lehrgänge, Einzelvorträge oder Workshops zu verschiedenen Themen an. Dafür komme ich gern zu Ihnen heraus.
Als Referentin halte ich Lehrgänge für Landwirte zum Einsatz von alternativen Behandlungsmethoden an Nutztieren an verschiedenen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachesen, in der Landvolkshochschule Hardehausen in Warburg und im Ammerländer Gesundheitshaus für Mensch, Tier und Umwelt in Westerstede ab sowie auf privaten Veranstaltungen.
Für Hundebesitzer: Ich biete Ihnen Beratungen zu Zahngesundheit sowie Zahnpflege an, zur richtigen Fütterung sowie zur Vorbeugung und natürlichen Reduzierung von Endo- und Ektoparasiten (Würmer, Flöhe, Zecken) an. Auch Vorsorgeuntersuchungen bei älteren Tieren als auch Nachsorge bei Tieren nach Operationen oder schweren Erkrankungen gehören zu meinem Aufgabenfeld.
Für Kolleg*innen: 2013 gründete ich außerdem den Arbeitskreis für Nutztiere. In diesem Tierheilpraktiker- Forum findet ein reger Austausch zwischen Tierheilpraktikern und anderen Therapeuten zu sämtlichen Therapieformen im Einsatz am Nutztier statt.
Die Preise für Anfahrt, Beratung und Behandlung ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung des Gebührenverzeichnisses für Tierheilpraktiker. Meine Rechnungen können wie Tierarztrechnungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Tierhaltung als Erwerbszweig geführt wird.
Aus rechtlichen Gründen muss ich darauf hinweisen, dass die von mir angewandten Therapieformen teilweise oder vollständig nicht schulmedizinisch anerkannt sind. Wissenschaftliche Beweise für Wirkung und Wirksamkeit liegen derzeit nicht für alle beschriebenen Therapieformen vor.
Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker ist keine staatlich anerkannte Berufsausbildung; der Begriff Tierheilpraktiker ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers ist durch Art. 12, Abs. 1 des Grundgesetztes (GG) geschützt, auch wenn es kein staatlich anerkannter und geschützter Beruf ist (lt. Beschluss 1 BvR 2380/ 21 sowie 1 BvR 2449/ 21 des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.9. 2022, Randziffer 71).